Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Anhänger Rohwedder, 25709 Marne
1. Allgemeines/Grundsätze
Für Lieferungen und Leistungen im Rahmen dieser Geschäftsverbindung mit dem Käufer (im folgenden "Vertragspartner" oder "Kunde") gelten ausschließlich die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen (im folgenden "Bedingungen") in der zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistung gültigen Fassung. Abweichende Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen anderer Kaufleute und Unternehmen, haben nur Gültigkeit, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt oder vereinbart wurden. Dies gilt auch, wenn die Lieferung von Firma Anhänger Rohwedder vorbehaltlos ausgeführt wird, nachdem der Kunde der Geltung der Bedingungen fristgerecht widersprochen hat.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen werden je nach Geschäftsfeld und Vertragsart durch Sonderbedingungen ergänzt. Mit der Erteilung eines Auftrages erklärt sich der Kunde einverstanden, dass die Bedingungen für die gesamten, auch zukünftigen Geschäftsbeziehungen gelten werden. Einer besonderen Vereinbarung oder einer ausdrücklichen Bezugnahme auf die Bedingungen bedarf es nicht mehr. Die Übertragung von Rechten und Pflichten des Kunden aus diesem Vertrag bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma Anhänger Rohwedder.
Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Kalkulationen oder sonstige Unterlagen stellt die Firma Anhänger Rohwedder nur unter Wahrung der ihr Zustehenden Urheber- und Eigentumsrechte zur Verfügung. Eine Weitergabe an jeden Dritten bedarf ausdrücklicher Zustimmung der Firma Anhänger Rohwedder. Nebenabreden sowie nachträgliche Ergänzungen sind ungültig, soweit sie nicht im Vertrag schriftlich bestätigt sind.
2. Angebot, Vertragsabschluss
Angebote sind stets freibleibend, es sei denn, dass Anderes schriftlich vereinbart wurde. Für die Auftragsannahme, den Umfang der Lieferung und den Lieferzeitpunkt ist ausschließlich der Kaufvertrag bzw. die Auftragsbestätigung maßgeblich. Die Waren betreffenden Abbildungen, Gewichts- und Maßangaben, technische Daten etc. gelten, unabhängig von der Form des jeweiligen Datenträgers, nur als branchenübliche Näherungswerte, wenn sie im Kaufvertrag/Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Einwände gegen Auftragsbestätigungen müssen schriftlich sofort, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Ausstellungsdatum, bei Firma Anhänger Rohwedder eingehen.
Angaben über Leistungen, Maße, Gewichte, Betriebskosten usw. des Kaufgegenstandes sind keine zugesicherten Eigenschaften, es sei denn, sie werden von Firma Anhänger Rohwedder schriftlich bestätigt. Die Zusicherung von Eigenschaften des Kaufobjekts bedarf in jedem Fall der schriftlichen Erklärung und Bestätigung der Firma Anhänger Rohwedder.
3. Preise
Soweit nichts anderes angegeben, hält sich Firma Anhänger Rohwedder an die im Angebot enthaltenen Preise 30 Tage ab dem Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind die im Angebot oder der Auftragsbestätigung genannten Preise. Offenkundige Rechenfehler, Irrtümer in der Preisangabe bzw. Warenbezeichnung darf Firma Anhänger Rohwedder, auch nachträglich, richtig stellen und entsprechend abändern/ergänzen. Alle Preise verstehen sich ab Firmensitz Marne und ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstiger Neben- und Versandkosten. Alle Preise werden zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ausgewiesen. Die Vereinbarung von Skonto oder Rabatt bedarf der schriftlichen Bestätigung.
Darüber hinausgehende Lieferungen und Leistungen, wie z.B. Prüf- und Bearbeitungsaufwand sowie für vom Kundenveranlasste Änderungen werden gesondert berechnet. Alle Nebengebühren, öffentliche Abgaben, sowie etwa neu hinzukommende Steuern, Frachten etc. oder deren Erhöhungen, durch welche die Lieferung unmittelbar oder mittelbar betroffen oder zusätzlicher Steuer unterfallen, sind vom Kunden zu tragen, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
Erhöht sich nach Vertragsabschluss der Listenpreis, ist Firma Anhänger Rohwedder berechtigt, den Kaufpreis um diese Differenz zu erhöhen, wenn die Ware vereinbarungsgemäß länger als 4 Monate nach Vertragsabschluss geliefert wird. Dies gilt auch, wenn die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, erst nach Ablauf der 4-Monatsfrist erfolgen kann.
Ist der Vertragspartner eine jur. Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, gilt in jedem Fall der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis des Verkäufers. Bei Aufträgen und Lieferung an Dritte gilt der jeweilige Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Eine Vertretung für jeden Dritten ist ausdrücklich offen zu legen.
4. Lieferung und Leistung, Änderungsvorbehalt
Die Lieferverpflichtung von Firma Anhänger Rohwedder steht bei Geschäften mit Unternehmern unter dem Vorbehalt richtiger oder rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, nicht richtige oder verspätete Belieferung ist durch Firma Anhänger Rohwedder verschuldet. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt Lieferung ab Standort Marne. Die angegebenen Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten als nur annähernd vereinbart und sind nicht rechtsverbindlich.
Fix-Termine müssen vom Verkäufer schriftlich als solche bestätigt werden. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Bestellungsannahme bzw. mit dem Zugang der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und rechtlicher Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden, wie z. B. Leistung von vereinbarten Anzahlungen.
Eine Lieferfrist ist gewahrt, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand das Lager von Firma Anhänger Rohwedder verlassen hat bzw. dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.
Teillieferungen und Teilleistungen sind, soweit handelsüblich, zulässig. Der Kunde darf solche nicht zurückweisen. Solche Teillieferungen und Teilleistungen können von Firma Anhänger Rohwedder gesondert in Rechnung gestellt werden. Wird ein unverbindlicher Liefer- oder Leistungstermin um mehr als 6 Wochen überschritten, so ist der Kunde berechtigt, Firma Anhänger Rohwedder schriftlich aufzufordern, binnen angemessener, in aller Regel vier Wochen betragender Nachfrist, zu liefern bzw. zu leisten.
Wird die Lieferung und Leistung von Firma Anhänger Rohwedder nicht bis zum Ablauf der gesetzten Nachfrist erbracht, kann der Kunde durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Verzugsschäden oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde nur verlangen, soweit sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Firma Anhänger Rohwedder beruhen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und sonstiger Ereignisse, die Firma Anhänger Rohwedder, die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - dazu gehören insbesondere Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Unruhen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen durch Lieferanten, Transportstörungen usw. - hat Firma Anhänger Rohwedder auch bei verbindlichen Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Firma Anhänger Rohwedder ist in diesen Fällen verpflichtet, dem Vertragspartner die Liefer- und Leistungsstörung und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Die Fristen und vereinbarten Termine verlängern sich in diesen Fällen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Solche unvorhersehbaren Ereignisse berechtigen Firma Anhänger Rohwedder auch, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder lediglich Teilleistungen oder Teillieferungen zu erbringen. Schadenersatzansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen, es sei denn, dass sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Firma Anhänger Rohwedder beruhen. Etwaige Folgeschäden hat Firma Anhänger Rohwedder nicht zu ersetzen. Liegt seitens Firma Anhänger Rohwedder lediglich leichte Fahrlässigkeit vor, ist der Schadenersatz auf die Mehraufwendung für einen Deckungskauf oder Ersatzvornahme beschränkt. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung sind bei Verträgen mit Kaufleuten und Unternehmen ausgeschlossen.
Die Erfüllung der Liefer- oder Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragsverpflichtungen des Kunden, insbesondere seiner Zahlungspflichten voraus. Verzögert sich die Ausführung einer Lieferung auf Wunsch des Vertragspartners, so trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Lieferware ab Meldung der Versandbereitschaft. Konstruktions- oder Formabänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers/ Importeurs, Abweichungen von den Prospekt- und Katalogangaben bleiben während der Lieferzeit ausdrücklich vorbehalten, solange dadurch nicht der Preis und/oder die wesentlichen Leistungsmerkmale oder die Lieferzeit verändert werden und die Änderung/Abweichungen dem Kunden zumutbar sind. Die dem Kunden obliegenden Untersuchungs- und Rügepflichten gem. § 377 HGB gelten sinngemäß auch für Lieferungen und Leistungen außerhalb des Kaufrechts.
5. Zahlungsbedingungen
Zahlungen haben grundsätzlich zur vereinbarten Fälligkeit, andernfalls spätestens bei Übergabe bzw. vor dem Versand ohne Abzug, auf das jeweils angegebene Konto bzw. bei Barzahlungsvereinbarung in bar zu erfolgen. Das in der Rechnung angegebene Zahlungsziel gilt als vertraglich vereinbartes Fälligkeitsdatum. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist tritt automatisch, ohne gesonderte Mahnung, Verzug ein. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % (Verbraucher) bzw. 8 % (Unternehmer) über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 247 BGB zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner.
Schecks und andere Zahlungsmittel werden nur zahlungshalber, nicht an Erfüllungsstatt angenommen.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Kaufgegenstände (Vorbehaltswaren) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, auch der künftigen, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum der Firma Anhänger Rohwedder, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die gesamte Saldoforderung der Firma Anhänger Rohwedder.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder verstößt er gegen die ihm obliegende Sorgfaltspflicht mit der Vorbehaltsware oder tritt beim Kunden Kreditunwürdigkeit ein, ist Firma Anhänger Rohwedder zum Rücktritt berechtigt und kann den Gegenstand bestmöglich unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf verwerten.
Die Rücknahme gilt bei Teilzahlungsgeschäften als Rücktritt, es sei denn, der Kunde/Vertragspartner ist Kaufmann.
Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Kunde/Vertragspartner, die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn Firma Anhänger Rohwedder höhere oder der Vertragspartner keine angefallenen oder niedrigere Kosten nachweist. Der Erlös wird dem Vertragspartner nach Abzug der Kosten und sonstiger mit dem Vertrag zusammenhängender Forderungen der Firma Anhänger Rohwedder gut gebracht.
Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht am Fahrzeugbrief Firma Anhänger Rohwedder zu. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Zulassungsstelle schriftlich zu beantragen, dass der Fahrzeugbrief der Firma Anhänger Rohwedder ausgehändigt wird. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich eine Nutzung einräumen. Zur Weiterveräußerung im kaufmännischen Verkehr ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an Firma Anhänger Rohwedder ab. Dieser nimmt die Abtretung hiermit an.
Spätestens im Falle des Verzuges ist der Kunde verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist Firma Anhänger Rohwedder auf Verlangen des Kunden oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherung nach Wahl von Firma Anhänger Rohwedder verpflichtet.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf das Eigentum der Firma Anhänger Rohwedder hinweisen und Firma Anhänger Rohwedder unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn Firma Anhänger Rohwedder dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Der Kunde ist verpflichtet, vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sämtliche gelieferten Gegenstände herauszugeben.
7. Versand
Die Lieferung erfolgt grundsätzlich gemäß jeweils gültiger Preisliste bzw. des Angebots ab Standort Marne. Ein vom Kunden gewünschter Versand geschieht auf seine Kosten stets ab Firmensitz Marne und auf Gefahr des Kunden hin. Eine Gewährleistung aus erteilten Versandvorschriften wird von Firma Anhänger Rohwedder nicht übernommen.
Bei einer gewünschten Lieferung werden die vereinbarten Versandkosten vorab berechnet. Die Versandkosten sind Festpreise, welche vor Rechnungslegung schriftlich vereinbart werden müssen. Vor dem Versand der Ware muss der vollständige Rechnungsbetrag bei der Firma Anhänger Rohwedder gutgeschrieben sein.
8. Übernahmebedingungen
Bleibt der Vertragspartner nach Anzeige der Bereitstellung mit der Übernahme, der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen oder Stellung einer vereinbarten Sicherheit länger als 10 Werktage im Rückstand, so ist Firma Anhänger Rohwedder nach Setzung einer Nachfrist von 14 Werktagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Falle ist Firma Anhänger Rohwedder berechtigt, mindestens 25% des Brutto-Kaufpreises als Abstandssumme zu verlangen, wobei das Recht auf Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens vorbehalten bleibt. Die Abstandssumme ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Firma Anhänger Rohwedder höhere oder der Kunde/Vertragspartner nachweist, dass ein Schaden nicht oder niedriger als die geltend gemachte Pauschale eingetreten ist.
9. Fahrzeug-Bereitstellung
Eine Haftung für das Abhandenkommen oder die Beschädigung bereitgestellter Fahrzeuge oder Teilen hiervon oder zu reparierender Stücke durch Diebstahl, Feuer, Unruhen oder anderer von Firma Anhänger Rohwedder nicht zu vertretender Ursachen wird ausgeschlossen.
Firma Anhänger Rohwedder haftet nicht für den zusätzlichen Wageninhalt, soweit er nicht aufgrund besonderer Vereinbarung übergeben wurde. Probefahrten bzw. Probenutzungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung für Personenschäden, soweit sie nicht auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder von Erfüllungsgehilfen der Firma Anhänger Rohwedder beruhen. Eine Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Firma Anhänger Rohwedder oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
10. Gewährleistung
Für die Güte verwendeten Materials, der Konstruktion und/oder Ausführung leistet die Firma Anhänger Rohwedder dem Vertragspartner als erstem Abnehmer, soweit dieser Verbraucher ist, bei neu hergestellten Kaufobjekten Gewährleistung auf die Dauer von zwei Jahren ab Übergabe bzw. Annahmeverzugsdatum.
Soweit der Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts, oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handelt, leistet Firma Anhänger Rohwedder dem Vertragspartner als erstem Abnehmer gegenüber bei neu hergestellten Sachen Gewähr auf die Dauer von einem Jahr ab Übergabe bzw. Annahmeverzugsdatum.
Bei gebrauchten Kaufobjekten entfallen jegliche Gewährleistungsansprüche, es sei denn im Kaufvertrag sind Sonderregelungen vereinbart. Dies ist auch in der Rechnung vermerkt. Mängel und/oder Beanstandungen wegen erkennbar unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens nach Empfang des Kaufgegenstandes, der Firma Anhänger Rohwedder schriftlich mitzuteilen. Voraussetzung jeder Gewährleistung ist der bestimmungsgemäße Gebrauch des Vertragsgegenstandes unter Berücksichtigung der übergebenen Betriebsanleitung. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich der Firma Anhänger Rohwedder anzuzeigen.
Bei beiderseitigem Handelsgeschäft unter Kaufleuten bleiben die §§ 377, 378 HGB unberührt. Bei berechtigten Beanstandungen ist Firma Anhänger Rohwedder, nach eigener Wahl, unter Ausschluss weiterer anderer Ansprüche, zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Vertragspartner Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Für die Ersatzlieferung und die Nachbesserung wird in gleicher Weise Gewähr geleistet wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Jedoch besteht die Gewährleistung nur bis zum Ende der Gewährleistungsfrist für den ursprünglichen Gegenstand, soweit nichts anderes gesetzlich geregelt ist.
Mängelrügen entbinden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten Zahlungsverpflichtungen.
Für Teile und Gegenstände, die Firma Anhänger Rohwedder nicht selbst hergestellt hat, übernimmt diese nur in der Form eine Gewährleistung, in welcher ihr selbst vom jeweiligen Hersteller dieser Teile und Gegenstände eine Gewährleistung geleistet wird und dies vorrangig nur in Form der Abtretung solcher Ansprüche an den Vertragspartner. Die von Firma Anhänger Rohwedder übernommene Gewährleistung erlischt, wenn der gelieferte Gegenstand von fremder Seite oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist und der Schaden in ursächlichem Zusammenhang mit der vorgenommenen Veränderung steht. Die Gewährleistung wird ferner ausgeschlossen, wenn eine Überschreitung des nach den einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung zulässigen Gesamtgewichts oder der Achsbrücke oder dem Liefervertrag zugrunde liegenden Nutzlast oder Fahrgestelltragfähigkeit festgestellt wird oder die Bedienungs- und Wartungshinweise der mit übergebenen Betriebsanleitung nicht beachtet werden.
Natürlicher Verschleiß am Kaufgegenstand und Beschädigungen, die auf fahrlässige und/oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen. Offensichtliche Mängel hat der Kunde innerhalb 4 Wochen schriftlich der Firma Anhänger Rohwedder anzuzeigen. Ist der Kunde Kaufmann und gehört der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, ist er hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche verpflichtet, zunächst gerichtlich gegen den Hersteller vorzugehen, die Firma Anhänger Rohwedder haftet nur subsidär.
Die Firma Anhänger Rohwedder tritt hiermit sämtliche Gewährleistungsansprüche an den gewerblichen Kunden/Vertragspartner ab, der die Abtretung mit Abschluss des Vertrages annimmt. Entstehen beim Kunden/Vertragspartner durch die gerichtliche Inanspruchnahme gegen den Hersteller Kosten, die beim Hersteller nicht beigetrieben werden können, haftet Firma Anhänger Rohwedder nicht für diese Kosten.
Firma Anhänger Rohwedder hat zunächst das Nachbesserungsrecht. Kann ein Fehler/Mangel nicht beseitigt werden, oder sind für den Kunden mehr als zwei Nachbesserungsversuche unzumutbar, kann der Vertragspartner anstelle der Nachbesserung den Rücktritt vom Vertrag erklären, oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.
Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass der Kunde einen Fehler nicht schriftlich innerhalb 4 Wochen schriftlich angezeigt hat und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat, der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt wurde, in den Kaufgegenstand Teile eingebaut wurden, die vom Hersteller nicht genehmigt wurden oder der Kaufgegenstand in einer vom Hersteller nicht genehmigten Weise verändert worden ist, wenn der Kunde die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes gemäß der Betriebsanleitung nicht befolgt hat.
Soweit wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Ansprüche bestehen, haftet Firma Anhänger Rohwedder nicht für diese Schäden, es sei denn, es liegt grob fahrlässiges bzw. vorsätzliches Verhalten von ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen vor. Ist der Kunde Unternehmer, ist im Falle der Nachbesserung der Ersatz von Fahrtkosten, Frachtkosten, Abschleppkosten, Mietkosten, Ausfallkosten und sonstiger Schadenersatz ausgeschlossen.
11. Haftung
Für Schäden infolge eines Produktionsfehlers haftet Firma Anhänger Rohwedder nicht. Eine Haftung für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Folgeschäden jedweder Art. Für Teile, die Firma Anhänger Rohwedder nicht selbst hergestellt hat, sind weitere Ansprüche ausdrücklich ausgeschlossen, insbesondere wegen eines Produktionsfehlers, den der Hersteller zu vertreten hat. Firma Anhänger Rohwedder tritt insoweit alle Ansprüche, die sie gegen den jeweiligen Hersteller und/oder Vorlieferanten hat, an den Vertragspartner ab. Soweit eine Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
12. Sonstige Bestimmungen
Erfüllungsort für die Lieferung des Kaufgegenstandes und alle anderen gegenseitigen Ansprüche ist der Sitz der Firma Anhänger Rohwedder in Marne. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Firma Anhänger Rohwedder. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Im Übrigen gilt bei Ansprüchen der Firma Anhänger Rohwedder gegenüber dem Vertragspartner dessen Wohnsitz als Gerichtsstand. Für das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht maßgebend. Die Anwendung des UN-Übereinkommens vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass Firma Anhänger Rohwedder die im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten des Kunden/Vertragspartners in dem nach dem Bundesdatenschutzgesetz zulässigen Umfang verarbeitet und nutzt.
Bitte lesen auch unsere Mietbedingungen. -hier-